Arzt oder Heilpraktiker?
Häufig werde ich von meinen Patient(inn)en "Heilpraktiker" genannt. Wenn ich ihnen dann erkläre, dass ich zwar schwerpunktmäßig naturheilkundlich arbeite, mich als approbierte Ärztin aber nicht Heilpraktiker nennen kann, sind sie sehr erstaunt.
Hintergrund dafür ist die Gesetzeslage. Lt. Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geht es hier nämlich um den Schutz des Rechtsgutes der Gesundheit der Bevölkerung (was für ein Wortungetüm!). Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“, die der Heilpraktiker führen muss, sei nicht Ausdruck einer Qualifikation für bestimmte Heilverfahrensweisen, sondern weise die Öffentlichkeit daraufhin, dass hier ein Nichtarzt Heilkunde ausübe und seine Qualifikation staatlicherseits nur beschränkt überwacht werde. Ärzte hätten sich dieser Überprüfung bereits im Rahmen der ärztlichen Prüfung und bei Erteilung der Approbation unterzogen. Die ärztliche Bestallung umfasse bereits jede Heilpraktikertätigkeit und schließe eine besondere Erlaubnis für sie damit aus.
Soweit also die Rechtsorgane. Wenn mich wieder einmal jemand als Heilpraktiker bezeichnet, werte ich das als besondere Anerkennung meiner naturheilkundlich- therapeutischen Ausrichtung als Ärztin. Mein Brückenschlag zwischen Schulmedizin und Alternativer Medizin und sehr, sehr viele Aus- und Fortbildungen in beiden Bereichen ermöglichen mir eine ganz individuelle Vorgehensweise außerhalb eingefahrener Gleise, d.h. thinking outside the box!